Wohnungseigentumsreccht

Zum Beispiel:

 

  • Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften
  • Hausgeldforderungen
  • Verwalterbestellungen

 

Wir vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Eigentümergemeinschaften und Verwalter.